Das deutsche Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl von Einzelgesetzen, Tarifverträgen, Verordnungen und Betriebsvereinbarungen.
Diese dienen als Grundlage und regeln die Rechtsbeziehung zwischen einzelnen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern (Individualarbeitsrecht) in Form eines Arbeitsvertrages und zwischen Zusammenschlüssen und Vertretungsorganen der
Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).
Das Arbeitsrecht, Anstellungsvertrag, ist praktisch die Summe der Rechtsnormen, eingebettet in einem komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen,
die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen.
Der Arbeitnehmer, eine Personen die ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen,
kann im Wesentlichen nicht selbst seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen.
Keine Rechtsgültigkeit haben Arbeitsverträge die gegen das Arbeitsrecht verstoßen.
Aufgrund des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vertragsgemäße und weisungsgebunden Arbeitsleistung gegenüber
dem Arbeitgeber zu erbringen.
Als Gegenleistung hat der Arbeitgeber eine Vergütung zu gewähren, wobei sich die Höhe der Vergütung nach der Vereinbarung im Arbeitsvertrag
oder nach einem Tarifvertrag richtet.
Darüber hinaus können weitere Leistungspflichten vereinbart werden.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht sichert Ihnen ein vorausschauender Umgang mit arbeitsvertraglichen und arbeitsgesetzlichen Regeln beim Abschluss von Arbeitsverträgen,
deren Umsetzung und Beendigung (besonders bei Kündigung und Aufhebungsvertrag) einen reibungslosen Ablauf.
Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen arbeitsrechtlichen Belangen ist dabei stets ein Rechtsanwalt,
welcher sich zusätzlich als Fachanwalt für Arbeitsrecht besonders qualifiziert hat.
Aufgrund nachgewiesener, besonderer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Arbeitsrecht wurde Herrn Rechtsanwalt Henning Malke vom
Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Sachsen die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht” verliehen.
Ansässig in Dresden, steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Malke bei allen arbeitsrechtlichen Belangen gern beratend zur Seite,
insbesondere bei: Abmahnungen, Kündigungen, Problemen mit besonderen Arbeitnehmergruppen (Behinderte, Mutterschutz),
Vorbereitung und Abschluss von Arbeitsverträgen, Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht.
Rechtsanwalt Henning Malke ist insbesondere auf die anwaltliche Vertretung und Beratung von Fach- und Führungskräften
(z. B. Geschäftsführer oder Vorstände) im Bereich des Arbeitsrechts spezialisiert.